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Pressemeldung
25.08.2026
„KI-bearbeitet“ auf Reise-Websites: Was die neue Kennzeichnungspflicht für Urlauberinnen und Urlauber bedeutet
Kompetenzkreis KI im Tourismus
25. August 2026 – Seit 2. August 2026 gelten EU-weit neue Transparenzregeln für bestimmte mit Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugte oder veränderte Inhalte. Der Kompetenzkreis KI im Tourismus erklärt, warum ein Hinweis auf KI-Einsatz kein Grund zur Sorge ist – und was er wirklich bedeutet.
Wer in den kommenden Wochen ein Hotel oder eine Reise online bucht, wird auf manchen Websites künftig kleine Hinweise wie „KI-bearbeitet“ oder „KI-generiert“ entdecken. Hintergrund sind neue Transparenzvorgaben des europäischen AI Acts, die seit dem 2. August 2026 auch in Deutschland gelten. Der Kompetenzkreis KI im Tourismus erklärt, was dahintersteckt – und möchte vor allem eines: aufklären statt verunsichern.

Bildbearbeitung gab es schon immer

Fotos und Werbematerialien wurden schon immer bearbeitet – Farben angepasst, störende Elemente entfernt, das Bild ins rechte Licht gerückt. Neu ist nicht die Bearbeitung an sich, sondern dass Künstliche Intelligenz das heute viel schneller, einfacher und für nahezu jedes Unternehmen zugänglich macht. Gleichzeitig können mit generativer KI inzwischen auch vollständig neue, täuschend echt wirkende Bilder, Videos oder Stimmen erzeugt werden. Die neuen EU-Regeln sollen deshalb in bestimmten Fällen nachvollziehbarer machen, wenn KI bei der Entstehung oder Veränderung digitaler Inhalte eine wesentliche Rolle gespielt hat.

Nicht jede Kennzeichnung bedeutet dasselbe

Wichtig zu wissen: Ein Hinweis auf KI-Einsatz bedeutet nicht automatisch, dass ein ganzes Bild „erfunden“ ist. Der Einsatz von KI kann von kleinen technischen Verbesserungen – etwa Schärfe oder Farbkorrektur, die in der Regel gar keine Kennzeichnung erfordern – über gezielte Bildbearbeitung bis hin zu vollständig computergenerierten Darstellungen reichen. Ein Kennzeichnungshinweis sagt also zunächst etwas darüber aus, wie ein Inhalt entstanden ist. Er sagt nicht automatisch, dass die dargestellte Reise, das Hotel oder die Landschaft nicht real sind. Umgekehrt gilt aber auch: Nicht jeder Einsatz von KI muss sichtbar ausgewiesen werden. Entscheidend sind Art und Umfang der Veränderung, der Nutzungskontext und insbesondere die Frage, ob ein Inhalt täuschend echt wirkt.

Auch eine Kennzeichnung erlaubt keine Täuschung

Besonders wichtig für Reisende: Auch ein korrekt gekennzeichnetes KI-Bild darf keine falschen Erwartungen an ein tatsächliches Reiseangebot wecken. Ein dauerhaft sichtbares Nachbargebäude aus einem Hotelbild zu entfernen, einen nicht vorhandenen Pool hinzuzufügen oder ein Hotelzimmer größer und luxuriöser erscheinen zu lassen, kann unabhängig von einer KI-Kennzeichnung irreführend sein.

„KI-generiert“ oder „KI-bearbeitet“ ist deshalb kein Freibrief für unrealistische Werbung. Entscheidend bleibt, dass kaufrelevante Informationen und Darstellungen das tatsächliche Angebot zutreffend wiedergeben.

Ziel ist Transparenz, nicht Misstrauem

Das Ziel der neuen Regel ist ausdrücklich nicht, Künstliche Intelligenz zu verteufeln oder Verbraucherinnen und Verbraucher zu verunsichern. Es geht darum, Täuschung und Irreführung vorzubeugen und die Nachvollziehbarkeit digitaler Inhalte zu stärken – damit Reisende auf Basis verlässlicher Informationen entscheiden können. KI hilft Unternehmen dabei zugleich, erheblich Zeit und Kosten bei der Erstellung von Bild- und Werbematerial zu sparen. Der Einsatz von KI wird in den kommenden Jahren in nahezu allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen selbstverständlich werden – die neue Kennzeichnungspflicht sorgt dafür, dass dieser Übergang von Anfang an transparent verläuft.


Der Kompetenzkreis KI im Tourismus setzt sich deshalb dafür ein, weder zu wenig noch pauschal zu viel zu kennzeichnen. Transparenz soll dort sichtbar werden, wo sie rechtlich erforderlich oder für die nachvollziehbare Einordnung eines Inhalts sinnvoll ist. Diese Differenzierung ist auch deshalb wichtig, weil ein pauschaler Hinweis „KI-bearbeitet“ für Verbraucherinnen und Verbraucher wenig aussagekräftig wäre, wenn darunter gleichermaßen eine einfache Farbkorrektur und eine grundlegende Veränderung eines Reisefotos verstanden würden.

„Uns ist wichtig, dass Menschen die Bandbreite verstehen und informierte, mündige Entscheidungen treffen können“, erklärt Alexander Mirschel (Realizing Progress), der gemeinsam mit Michael Buller (Verband Internet Reisevertrieb e. V.) das Fachgremium leitet. „Ein Hinweis auf den KI-Einsatz ist kein Warnsignal. Er zeigt lediglich ehrlich, wie ein Inhalt entstanden ist – genau wie es früher schon Angaben zu Bildbearbeitung oder dem Einsatz sogenannter „Stockfotos“ gab. Wir wollen Orientierung geben und aufklären, welche Abstufungen es gibt, statt den Eindruck zu erwecken, jedes gekennzeichnete Bild sei eine komplett künstliche Fantasiewelt.“

Weitere Informationen zur neuen Kennzeichnungspflicht, eine Einordnung der rechtlichen Hintergründe sowie Handlungsempfehlungen für touristische Unternehmen stellt der Kompetenzkreis KI im Tourismus auf seiner Website bereit.

Über den Kompetenzkreis KI im Tourismus

Künstliche Intelligenz verändert den Tourismus technologisch, organisatorisch und wirtschaftlich. Der Kompetenzkreis KI im Tourismus vereint unter fachlicher Leitung von Michael Buller und Alexander Mirschel derzeit 25 Expertinnen und Experten aus allen relevanten Bereichen der touristischen Wertschöpfungskette. Der Kompetenzkreis stärkt die Innovationsfähigkeit der Branche, macht Leuchtturmprojekte sichtbar und entwickelt tragfähige Lösungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige KI-Integration. Er bietet einen geschützten Raum für Austausch, Pilotprojekte und gemeinsame Positionierungen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
www.kompetenzkreis-ki.de

Kontaktdaten

Der Kompetenzkreis KI im Tourismus wurde initiiert und wird organisatorisch verantwortet von zwei zentralen Partnern: Verband Internet Reisevertrieb e. V. (VIR), Leonhardsweg 2, 82008 Unterhaching und Realizing Progress GmbH & Co. KG, Siedlerstraße 1c, 83607 Holzkirchen.

office@kompetenzkreis-ki.de, Internet www.kompetenzkreis-ki.de

Downloads

Grundlagenpapier

KI-Transparenz im Tourismus




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